Liegenschaftskataster Einsicht gewährenOnline erledigen

    Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Das Amt für Kataster und Geoinformation gewährt Einsicht in das Liegenschaftskataster und erteilt Auskünfte und Auszüge aus dem Buch- und Kartenwerk. Fragen zum Liegenschaftskataster und den entsprechenden Produkten sowie zu den unterschiedlichen Datenformaten und zur Gebührenstruktur klären wir gerne in einem persönlichen Telefongespräch. 

    Nichtamtliche Kartenauszüge können sie kostenfrei über das Geoportal Niederrhein ausdrucken.

    Das Liegenschaftskataster setzt sich aus drei Teilen zusammen:

    Liegenschaftsbuch

    Das Liegenschaftsbuch ist das amtliche Verzeichnis aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude). 

    Es beschreibt die Flurstücke und Grundstücke flächendeckend und aktuell nach den tatsächlichen Eigenschaften und weist Eigentümer und Erbbauberechtigte in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nach.

    Liegenschaftskarte

    Die Flurkarte - auch Liegenschaftskarte genannt - ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) und bildet den bildlichen Teil des Liegenschaftskatasters.

    Sie ist mit ihrem flächendeckenden Nachweis der Lage und Abgrenzung die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs mit seinen Grundstücken und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums.

    Katasterzahlenwerk

    Zum Katasterzahlenwerk gehören alle Vermessungsergebnisse der amtlichen Vermessungen. Die Vermessungsrisse dokumentieren die geometrische Lage von Grenzen und Gebäuden und sind Grundlage für die Herstellung und Fortführung des Katasters.

    Ohne Vermessungsrisse ist eine Ermittlung des örtlichen Grenzverlaufes nicht möglich. Gerne fertigen wir Ihnen Kopien dieser Vermessungsrisse.

    Aufgrund des speziellen vermessungstechnischen Inhaltes können nicht alle Informationen des Katasterzahlenwerkes in Form von Auszügen zur Verfügung gestellt werden. In einzelnen Fällen fertigen wir für Sie eine Skizze mit Grenzmaßen, um die Grenz- bzw. Gebäudesituation lesbarer zu dokumentieren.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4b43414fa77c0bcdedd024350f9fc128

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    62/1 Geobasisdaten und GIS

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Den Antrag können Sie online, per E-Mail, schriftlich oder persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Auskünfte erhalten Sie in der Regel sofort. Bei Auskünften aus historischen Unterlagen bitten wir um Terminabsprache. 

    Auszüge erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen. Für Anfertigungen und Sonderwünsche wird die Bearbeitungszeit mit Ihnen abgesprochen.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Gebühren richten sich nach der Art des Produktes. Grundlage ist die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW). Mündliche Auskünfte sind in der Regel kostenfrei. Für das Anfertigen von Grenzmaßen wird eine Gebühr nach Zeitaufwand abgerechnet, je angefangene Arbeitsviertelstunde 25,00 €. Die Mindestgebühr für amtliche Auszüge beträgt 30,00 €. Weitere Gebührenauskünfte zu ihrem gewünschten Produkt erteilen wir gerne telefonisch innerhalb der Servicezeiten.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an die Eigentümer und Personen ausgegeben werden, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen können.

    Formate

    Die Produkte des Liegenschaftskatasters stellen wir in Papierform oder auch Digital (PDF) zur Verfügung. Informationen zu den verschiedenen Datenformaten erteilen wir gerne in einem Telefongespräch.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de