Wohngeld Änderungsmitteilung bei Neuberechnung von Amts wegen
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als:
- Mietzuschuss für Mieter bzw. Mieterinnen einer Wohnung
- Mietzuschuss für Mieter bzw. Bewohnerinnen eines Zimmers
- Mietzuschuss für Bewohner bzw. Bewohnerinnen eines Heims
- Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen eines Eigenheims
- Lastenzuschuss für Eigentümer bzw. Eigentümerinnen einer Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Wer zum Kreis der berechtigten Personen gehört, hat darauf Rechtsanspruch. Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen unter dem Punkt "Weitere Informationen" zusammengestellt.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie errechnen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Anschließend können Sie den Wohngeldantrag beim Rathaus einreichen. Nutzen Sie hierzu die Onlinedienstleistung "Wohngeld beantragen / Wohngeldrechner". Alternativ nutzen Sie gerne die verschiedenen Antragsformulare unter "Downloads"
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
Nehmen Sie hiezu gerne Kontakt über das "Kontaktformular" auf. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde
- Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
- Wohngeldgesetz
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes
Verfahrensablauf
Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen
Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295
Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Weitere Informationen
Hinweise für Spenge
Alle Personen, die eine der nachstehend genannten Leistungen einschließlich Wohnkosten beziehen, sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen:
- Arbeitslosengeld II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- Leistungen nach dem vierten Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei voller Erwebsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
Hinweise für Spenge