Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wohngeld Änderungsmitteilung bei Neuberechnung von Amts wegen

    Beschreibung

    Hinweise für Emsdetten

    Wer erhält Wohngeld?

    Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere

    • Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers als Mietzuschuss,
    • Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss,
    • Eigentümer/innen eines Mehrfamilienhauses als Mietzuschuss (dabei wird an Stelle der Miete der Mietwert zu Grunde gelegt).

    Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von

    • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
    • der Höhe des Gesamteinkommens,
    • der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder (z.B. bei Eigenheimen) Belastung.

    Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen gibt es keine Faustregel. Wir empfehlen daher, sich lieber einmal zuviel als einmal zu wenig duch die Wohngeldstelle beraten zu lassen.
    Die Anträge werden bei der Wohngeldstelle mit den entsprechenden Anlagen ausgehändigt. Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadtverwaltung Emsdetten eingeht.

    Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert auf der Homepage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW mit dem Wohngeldprobeberechner rechnen lassen. Dieser befindet sich auf der Seite www.mbwsv.nrw.de im Bereich Wohnen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Thema Wohngeld zur Verfügung.

    Sofern Sie Wohngeld beziehen, sind Sie berechtigt, Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Dienstleistung "Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Menschen" oder wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters im Rathaus der Stadt Emsdetten (EG).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_95e30e935a7635d48a19f81d7c9d253e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales (Team 500)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Emsdetten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde 

    • Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Emsdetten

    Wohngeldgesetz, Sozialgesetzbuch

    Verfahrensablauf

    Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen

    Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Eine rückwirkende Neuberechnung des Wohngeldes ist möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Weitere Informationen

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Emsdetten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de