Wohngeld
Beschreibung
Hinweise für Aldenhoven
Wohngeld kann
- als Mietzuschuss beantragt werden, wenn Sie Mieter einer Wohnung sind,
- als Lastenzuschus beantragt werden, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung/Sozailhilfe etc.) haben keinen Wohngeldanspruch.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Familieneinkommens,
- der Höhe der zuschußfähigen Miete bzw. Belastung.
Bitte beachten Sie, dass Wohngeld frühestens zum 1. des Monats gezahlt wird, in dem es beantragt wird.
Fragen zu den erforderlichen Nachweisen oder dem Antrag beantwortet Ihnen der/die aufgeführte zuständige Ansprechpartner/in. Wohngeldanträge werden in der Regel zusammen mit dem/der Antragsteller/in in der hiesigen Wohngeldstelle in Papierform ausgefüllt. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit vorab einen Online-Wohngeldrechner zu benutzen, der auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag berechnet. Direkt im Anschluss an die Berechnung können Sie Ihren Antrag online übermitteln. Benutzen Sie hierfür bitte den folgenden Link.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Wohngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02464 586117
E-Mail: wohngeld@aldenhoven.de
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Formulare
Hinweise für Aldenhoven
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde
- Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen
Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295
Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
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