Wohngeld Änderung ÄnderungsmitteilungOnline erledigen

    Wohngeld

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    Technisch geändert am 05.10.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 24.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Haddenbacher Straße 38-42

    42855 Remscheid

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wuppertal

    Adresse

    Hausanschrift

    Hofaue 89

    42103 Wuppertal

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Remscheid

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 1

    42853 Remscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld 105.31

    Adresse

    Hausanschrift

    Hofaue 89

    42103 Wuppertal

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Online-Antrag über den Wohngeldrechner

    Sie können den Antrag direkt mittels des Wohngeldrechners stellen. Ihre Angaben können Sie anschließend unmittelbar in den Online-Antrag übertragen. Der Antrag wird dann automatisch vom Ministerium an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Eine Unterzeichnung des Antrags ist in diesem Fall nicht erforderlich.

    https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Antrag per E-Mail

    Sofern Sie nicht die Variante des Online-Antrags wählen, können Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag gescannt per E-Mail senden an: wohngeld@stadt.wuppertal.de

    Wir bitten Sie, in der E-Mail selbst nur Text zu versenden. Dokumente und Fotos fügen Sie bitte ausschließlich als Anlage in einem der folgenden Dateiformate bei: PDF, TIFF, PNG, JPG. Wir können keine Dateien aus einem Internet-Datenspeicher (Cloud) herunterladen.

    Antrag per Post

    Alternativ können Sie Ihren Wohngeld-Antrag per Post an die Wohngeldstelle senden. Da bereits die elektronische Akte eingeführt wurde, können wir Ihre Post schneller verarbeiten, wenn Sie folgende Hinweise beachten:

    Übersenden Sie bitte ausschließlich Kopien. Diese werden gescannt und elektronisch übermittelt. Die Kopien werden dann vernichtet; eine Rücksendung ist nicht möglich.
    Heften oder klammern Sie lose Blätter bitte nicht zusammen
    Verwenden Sie bitte Papier im DIN-A4-Format; vermeiden Sie kleine (Klebe-)Zettel
    Verwenden Sie bitte kein farbiges oder kariertes Papier
    Verwenden Sie für Ihre Kopien bitte kein "Schmierpapier" (bedruckte Rückseiten)
    Verwenden Sie bitte keine Textmarker; unterstreichen Sie stattdessen den Text

    Die Postanschrift lautet:

    Stadt Wuppertal

    105.31 Wohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse

    Hofaue 89

    42103 Wuppertal

    Antrag während unserer Öffnungszeiten

    Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, den Wohngeld-Antrag persönlich während unserer Sprechzeiten abzugeben.

    Die Infotheke ist an folgenden Tagen geöffnet:

    Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde 

    • Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen

    Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Eine rückwirkende Neuberechnung des Wohngeldes ist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Aufgrund des aktuell sehr hohen Aufkommens an Posteingängen, E-Mails, Anträgen und Anfragen wird die Bearbeitung Ihres Anliegens mehr Zeit in Anspruch nehmen als üblich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sachstandsanfragen nicht zu einer beschleunigten oder bevorzugten Bearbeitung führen. Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie daher, von reinen Sachstandsanfragen abzusehen.

    Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt derzeit zwei bis drei Monate.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Wohngeld ab Antragsstellung

    Wenn festgestellt wurde, dass Sie einen Anspruch haben, wird in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Stadt Wuppertal eingegangen ist, Wohngeld gezahlt.

    Weitere Informationen

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de