Wohngeld
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
ALLGEMEINES:
Zentrale Email-Adresse: wohngeld@stadt.wuppertal.de
Wohngeldanträge erhalten Sie:
- bei der Wohngeldbehörde zu den Öffnungszeiten der Infotheke
- an der Infotheke im Rathaus Barmen
- beim Pförtner im Verwaltungshaus Elberfeld und
- Online unter Links und Downloads oder im Service-Portal
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von verschiedenen Faktoren:
- dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete sowie
- der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushaltsmitglieder
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit die Kosten der Unterkunft enthalten sind:
- Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII),
- verschiedene andere Sozialleistungen.
Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter Details
.
Hinweis für Lastenzuschuss:
Lastenzuschuss kann für Eigentümer*innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt werden, wenn diese die Immobilie selbst nutzen und die weiteren Voraussetzungen (wie z.B. bestimmte Einkommensgrenzen) erfüllen.
Hinweis für Studierende:
Alleinstehenden Studierenden mit selbständigem Haushalt wird grundsätzlich kein Wohngeld gewährt, sofern sie BAföG erhalten können. Eine Ausnahme besteht, wenn BAföG nur als Darlehen gewährt wird oder wenn BAföG-Leistungen dem Grunde nach nicht mehr zustehen. Ledige Auszubildende in der Erstausbildung sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt auf Wohngeld.
Hinweis Kinderwohngeld:
Kinderwohngeld kommt dann in Betracht, wenn die Eltern Bürgergeld beziehen und das Kind, welches im gleichen Haushalt wohnt, eigenes Einkommen bezieht und bislang Teil der Bedarfsgemeinschaft ist. Als Einkommen des Kindes werden u.a. Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder auch Halbwaisenrente angerechnet.
Hinweis für die Negativbescheinigung:
Wenn Sie in eine andere Stadt umgezogen sind und dort Wohngeld beantragen, wird von Ihnen eine Negativbestätigung des früheren Wohnortes verlangt. Sie können diese mit einem Anruf oder per E-Mail anfordern. Bitte machen Sie dazu folgende Angaben: Name, Vorname / Geburtsdatum / bisherige Anschrift in Wuppertal / das Umzugsdatum / Ihre aktuelle Anschrift. Sie erhalten die Bestätigung dann umgehend per Post.
Bitte sehen Sie davon ab Originale einzureichen, diese werden vernichtet!
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Online-Antrag über den Wohngeldrechner
Sie können den Antrag direkt mittels des Wohngeldrechners stellen. Ihre Angaben können Sie anschließend unmittelbar in den Online-Antrag übertragen. Der Antrag wird dann automatisch vom Ministerium an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Eine Unterzeichnung des Antrags ist in diesem Fall nicht erforderlich.
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Antrag per E-Mail
Sofern Sie nicht die Variante des Online-Antrags wählen, können Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag gescannt per E-Mail senden an: wohngeld@stadt.wuppertal.de
Wir bitten Sie, in der E-Mail selbst nur Text zu versenden. Dokumente und Fotos fügen Sie bitte ausschließlich als Anlage in einem der folgenden Dateiformate bei: PDF, TIFF, PNG, JPG. Wir können keine Dateien aus einem Internet-Datenspeicher (Cloud) herunterladen.
Antrag per Post
Alternativ können Sie Ihren Wohngeld-Antrag per Post an die Wohngeldstelle senden. Da bereits die elektronische Akte eingeführt wurde, können wir Ihre Post schneller verarbeiten, wenn Sie folgende Hinweise beachten:
Übersenden Sie bitte ausschließlich Kopien. Diese werden gescannt und elektronisch übermittelt. Die Kopien werden dann vernichtet; eine Rücksendung ist nicht möglich.
Heften oder klammern Sie lose Blätter bitte nicht zusammen
Verwenden Sie bitte Papier im DIN-A4-Format; vermeiden Sie kleine (Klebe-)Zettel
Verwenden Sie bitte kein farbiges oder kariertes Papier
Verwenden Sie für Ihre Kopien bitte kein "Schmierpapier" (bedruckte Rückseiten)
Verwenden Sie bitte keine Textmarker; unterstreichen Sie stattdessen den Text
Die Postanschrift lautet:
Stadt Wuppertal
105.31 Wohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse
Hofaue 89
42103 Wuppertal
Antrag während unserer Öffnungszeiten
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, den Wohngeld-Antrag persönlich während unserer Sprechzeiten abzugeben.
Die Infotheke ist an folgenden Tagen geöffnet:
Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde
- Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen
Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
Aufgrund des aktuell sehr hohen Aufkommens an Posteingängen, E-Mails, Anträgen und Anfragen wird die Bearbeitung Ihres Anliegens mehr Zeit in Anspruch nehmen als üblich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sachstandsanfragen nicht zu einer beschleunigten oder bevorzugten Bearbeitung führen. Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie daher, von reinen Sachstandsanfragen abzusehen.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt derzeit zwei bis drei Monate.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Wohngeld ab Antragsstellung
Wenn festgestellt wurde, dass Sie einen Anspruch haben, wird in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Stadt Wuppertal eingegangen ist, Wohngeld gezahlt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
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