Wohngeld Änderungsmitteilung bei Neuberechnung von Amts wegen
Beschreibung
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Wohngeld ist eine Leistung, die Ihnen auf schriftlichen Antrag gewährt werden kann. Sie können den Antrag schriftlich übersenden, eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
- dem Gesamteinkommen.
Die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (siehe Link unten) oder erhalten sie in der Dienststelle. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Über den ebenfalls unten verlinkten Wohngeldrechner können Sie durch Eingabe Ihrer Daten vorab selber unverbindlich ermitteln, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten. Sofern dies der Fall ist und Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen möchten, können Ihre Daten direkt in das Antragsformular übernommen werden.
Am 01. Januar 2023 ist das neue Wohngeld-Plus-Gesetzt in Kraft getreten. Hierdurch haben rund drei Mal so viele Menschen wie bisher Anspruch auf Wohngeld. Die Wohngeldstelle bereitet sich organisatorisch auf erheblich steigende Antragsstellungen vor, längere Bearbeitungszeiten werden sich aber nicht vermeiden lassen. Es wird daher gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Zukünftig kann daher auch vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes kein neuer Antragsvordruck für einen Folgeantrag mehr übersendet werden. Es wird empfohlen, zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes selbständig einen Folgeantrag zu stellen.
Ab dem 01. Januar 2023 ist eine Beratung in der Wohngeldstelle nur nach vorheriger Terminreservierung möglich. Die Terminreservierung ist online möglich (Link siehe unten) oder unter der Rufnummer 0201 / 8850466.
Online-Dienste
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Formulare
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.
Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde
- Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen
Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295
Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
Hinweise für Essen