Wohngeld Änderung ÄnderungsmitteilungOnline erledigen

    Wohngeld Änderungsmitteilung bei Neuberechnung von Amts wegen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Wohngeld ist eine Leistung, die Ihnen auf schriftlichen Antrag gewährt werden kann. Sie können den Antrag schriftlich übersenden, eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

    Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach

    1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
    2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
    3. dem Gesamteinkommen.

    Die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (siehe Link unten) oder erhalten sie in der Dienststelle. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

    Über den ebenfalls unten verlinkten Wohngeldrechner können Sie durch Eingabe Ihrer Daten vorab selber unverbindlich ermitteln, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten. Sofern dies der Fall ist und Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen möchten, können Ihre Daten direkt in das Antragsformular übernommen werden.

    Am 01. Januar 2023 ist das neue Wohngeld-Plus-Gesetzt in Kraft getreten. Hierdurch haben rund drei Mal so viele Menschen wie bisher Anspruch auf Wohngeld. Die Wohngeldstelle bereitet sich organisatorisch auf erheblich steigende Antragsstellungen vor, längere Bearbeitungszeiten werden sich aber nicht vermeiden lassen. Es wird daher gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.    

    Zukünftig kann daher auch vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes kein neuer Antragsvordruck für einen Folgeantrag mehr übersendet werden. Es wird empfohlen, zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes selbständig einen Folgeantrag zu stellen.

    Ab dem 01. Januar 2023 ist eine Beratung in der Wohngeldstelle nur nach vorheriger Terminreservierung möglich. Die Terminreservierung ist online möglich (Link siehe unten) oder unter der Rufnummer 0201 / 8850466.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_742df735a0d29be5250d8a434ead6a9a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_98de36e64ca0502eb9138973f476a949

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45121 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0201 88 50055

    E-Mail: wohngeld@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Klinkestr. 29-31

    45136 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-50466

    Fax: +49 201 88-50402

    E-Mail: wohngeld@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde 

    • Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen

    Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Eine rückwirkende Neuberechnung des Wohngeldes ist möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Weitere Informationen

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de