Krankentransport
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Zur Sicherstellung der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes und des Krankentransportes erhebt der Kreis Wesel als Träger des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren nach der Gebührenordnung.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Benutzungsgebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung für den Rettungsdienst.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich über die Krankenkassen nach Mitteilung der jeweiligen Rettungswache, die den Transport durchgeführt hat.
Nichtversicherte, Privat krankenversicherte und Personen, bei denen die Krankenversicherung unklar ist, erhalten die Gebührenrechnung an die Privatanschrift.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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