Intensiv- und Krankentransport

    Krankentransport

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Zur Sicherstellung der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes und des Krankentransportes erhebt der Kreis Wesel als Träger des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren nach der Gebührenordnung.

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Adresse

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    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

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    Technisch geändert am 05.10.2023

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Benutzungsgebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung für den Rettungsdienst.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich über die Krankenkassen nach Mitteilung der jeweiligen Rettungswache, die den Transport durchgeführt hat.

    Nichtversicherte, Privat krankenversicherte und Personen, bei denen die Krankenversicherung unklar ist, erhalten die Gebührenrechnung an die Privatanschrift.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de