Anzeige des Überlassens von Waffen oder Munition an Personen in Deutschland Entgegennahme

    Waffen - Anzeige im Falle des Überlassens

    Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Waffen dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_122277121f85807ca2901af4b616cf22

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

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    Sachbearbeitung

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    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

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    Technisch geändert am 18.10.2023

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    46483 Wesel

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Waffen - Anzeige im Falle des Überlassens

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • (je Waffe oder Lauf oder Trommel): 20,00€
    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Wird eine Waffe oder werden mehrere Waffen zur Vernichtung abgegeben, wird die Gebühr von 20,00 Euro nur einmal erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Die Überlassensanzeige mit der Waffenbesitzkarte ist der Kreispolizeibehörde Wesel zu übersenden oder persönlichen vorzulegen. Wird eine andere Person damit beauftragt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de