Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR ist als Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung und Aufstellung der Verkehrszeichen und Markierungen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig.

    Im § 45 der StVO wird erläutert, an welchen Orten oder unter welchen Bedingungen die Straßenverkehrsbehörden das Recht haben, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufzustellen.

    Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend den Stadtbetrieben Grevenbroich, damit der Schaden behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt. Sie können für die Meldung auch den Mängelmelder nutzen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dc1a3dcda594a28c17cc4ad1d8280d39

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    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SBG - Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SBG - Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    Formulare

    Hinweise für Grevenbroich

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grevenbroich

    Kosten

    Hinweise für Grevenbroich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de