Hausgeburt anzeigen
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Unabhängig vom Wohnort der Eltern gilt bei der Geburtsbeurkundung immer die Zuständigkeit des Standesamtes des Geburtsortes. Das bedeutet für Sie, wenn Sie in Blomberg leben und Ihr Kind beispielsweise in Detmold zur Welt kommt: Das Standesamt Detmold ist zuständig.
Direkt nach der Geburt wird Ihnen im Krankenhaus eine sogenannte Geburtsanzeige ausgehändigt, die ausgefüllt und innerhalb einer Woche an das Standesamt geschickt werden muss. Auf diesem Vordruck ist unter anderem der Name des Kindes einzutragen - und zwar unbedingt in richtiger Schreibweise, weil aufgrund der Beurkundung eine Änderung nicht mehr möglich ist.
Kommt Ihr Kind aber bei einer Hausgeburt in Blomberg zur Welt, nehmen Sie selbst oder die Hebamme die Geburtsanmeldung beim Standesamt vor.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
Neben der Geburtsbescheinigung benötigen wir:
- Erklärung Namensführung Kind
- Ausweisdokumente der Eltern
- Familienstammbuch
- Abstammungs- beziehungsweise Geburtsurkunde Mutter (bei unverheirateten Paaren)
- Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Paaren)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Blomberg
Verfahrensablauf
Die Anzeige der Hausgeburt erfolgt folgendermaßen:
- Sie müssen die Geburt persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
- Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
- Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.
Fristen
Hinweise für Blomberg
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021