Anzeige einer Hausgeburt

    Hausgeburt anzeigen

    Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren beziehungsweise waren Sie bei einer Hausgeburt zugegen, müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Liebe Eltern,

    die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes.

    Wir wollen Ihnen mit dieser Broschüre die Hilfestellung geben, dass die Beurkundung der Geburt reibungslos abläuft und unnötige Behördengänge vermieden werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus in Bergisch Gladbach zur Welt, so ist das Krankenhaus gesetzlich verpflichtet, die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.

    Wird Ihr Kind zu Hause geboren, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich! Zwecks Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Standesamt Bergisch Gladbach; auch hier ist die Frist von einer Woche einzuhalten.

    Wichtigste Aufgabe der Eltern ist die Erklärung von Vor- und gegebenenfalls Familienname des Kindes. Die Namen Ihres Kindes sind auf der Geburtsanzeige einzutragen. Diese erhalten Sie im Krankenhaus oder von Arzt oder Hebamme. Die Geburtsanzeige ist die Grundlage für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes und muss im Original mit den Unterschriften der Eltern beim Standesamt eingereicht werden!

    Für die Geburtsbeurkundung benötigte Unterlagen (Urkunden, Ausweise, etc.), bitte in kopierter Form mit ins Krankenhaus nehmen!

    Hinweis: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 Wochen nach Eingang der Geburtsanzeige!

    Das Fehlen von zur Beurkundung notwendigen Unterlagen verlängert die Bearbeitungszeit erheblich!

    Um die Bearbeitungszeit nicht unnötig zu verlängern bitten wir von telefonischen Rückfragen abzusehen, sollten Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a67569d9ff7e8d8d26f345d23dbcdd9c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Anzeige einer Hausgeburt benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme beziehungsweise des Geburtshelfers über die Geburt -
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier von Ihnen als Eltern
    • wenn Sie als Eltern miteinander verheiratet sind oder waren, zusätzlich:
      • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
      • Geburtsurkunden, wenn Ihre Geburtsdaten nicht aus der Eheurkunde hervorgehen
    • wenn Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet sind, zusätzlich:
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Geburtsurkunde des Vaters und Erklärung über Vaterschaftsanerkennung
      • gegebenenfalls Sorgeerklärungen
    • wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat:
    • Nachweis über die Namensänderung

    Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers beziehungsweise einer anerkannten Übersetzerin vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige der Hausgeburt erfolgt folgendermaßen:

    • Sie müssen die Geburt persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
    • Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
    • Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen diese Angaben nachgemeldet werden bis: innerhalb eines Monats nach der Geburt. Ist ein Kind tot geboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de