Anzeige einer HausgeburtOnline erledigen

    Anzeige einer Geburt

    Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren beziehungsweise waren Sie bei einer Hausgeburt zugegen, müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Zum Thema Hausgeburt bietet das Standesamt Video- und Telefonberatungstermine an. Einen Termin können Sie hier vereinbaren.

    Als sorgeberechtigter Elternteil müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen.

    Anmeldung über das HELIOS erfolgt ganz einfach

    Sie geben Ihre Unterlagen im Original im Krankenhaus HELIOS ab und ein Bote bringt diese zum Standesamt. Nach ein bis drei Tagen werden Ihnen die Unterlagen wieder in das Krankenhaus zurück gebracht.

    Sobald die Beurkundung abgeschlossen ist sendet das Standesamt die fertigen Unterlagen und Urkunden zu Ihnen per Einschreiben nach Hause.

    Hausgeburt

    Im Falle einer Hausgeburt stellt Ihnen Ihre Hebamme die Geburtsanzeige aus und händigt Ihnen ein Formular aus, in dem Sie die Vornamen Ihres Babys eintragen.

    Haben Sie weitere Fragen, dann schicken Sie uns gerne ein E-Mail geburten@krefeld.de. 

    Sollte ein persönlicher Besuch von Ihnen erforderlich sein, melden wir uns bei Ihnen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2174c607339b30a3e58117cba292ae7c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 138

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2367

    E-Mail: geburten@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Es fand eine Geburt statt und Sie

    • sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
    • sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
    • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
    • sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:

    • Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
    • Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
    • Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
    • Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
    • Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
    • Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • Ein Tag (bis zu 3 Tage. Derzeit kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.)

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Geburtsurkunde zur Erstbeantragung eines Passes: 12,00€
    • Jede weitere Urkunde: 12,00€
    • Eine Bescheinigung zur Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld: 0,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    • Die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde erfolgt durch das hiesige Standesamt.
    • Die Mutterschaftshilfe beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
    • Das Kindergeld wird bei der Familienkasse Krefeld beantragt.
    • Das Elterngeld ist in Nordrhein-Westfalen schriftlich beim Jugendamt zu beantragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Unterlagen:
    Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:
    • die Geburtsanzeige des Krankenhauses
    • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    • Ihre Geburtsurkunden
    • die Vornamenserklärung
    • gegebenenfalls eine Geburtsnamenserklärung
    Wenn Sie verheiratet sind zusätzlich:
    • die Eheurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister
    Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind zusätzlich:
    • Heiratsurkunde mit Scheidungsurteil
    • Auszug aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
    • eine Sterbeurkunde
    Wenn Sie nicht verheiratet sind zusätzlich:

    Die Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht können Sie im Jugendamt erklären.

    • wenn bereits vorhanden die Vaterschaftsanerkennung, Infos unter DL Geburt-Anerkennung der Vaterschaft
    • wenn bereits vorhanden die gemeinsame Sorgerechtserklärung, Infos unter DL Geburt-Anerkennung der Vaterschaft
    • bei gemeinsamer Sorgeerklärung ist ein Nachweis der Namenswahl erforderlich (Erklärung hier im Standesamt)

    Grundsätzlich gilt: Fremdsprachige Urkunden werden entweder in internationaler Form oder mit Übersetzung eingereicht. Bei Auslandsbeteiligung ist eine persönliche Beratung darüber erforderlich, welche Unterlagen in welcher Form vorgelegt werden müssen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Geburt Ihres Kindes: geburten@krefeld.de

    Links:
    • Geburt - Namensgebung bei Neugeborenen
    • Geburt - Im Ausland
    • Geburt - Anerkennung der Vaterschaft

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de