Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
Wenn Sie als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen Tätigkeiten ausführen, die mit Produktion, Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei Ihrer kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika sowie vor Täuschung und Irreführung zu schützen.
Zu diesen Zwecken führen die Lebensmittelkontrolleure des Kreises Kleve täglich unangemeldet systematische Betriebskontrollen und gezielte Probenuntersuchungen unter anderem in Herstellerbetrieben, im Handel, in Gaststätten, auf Märkten und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen durch.
Bei diesen Kontrollen werden insbesondere folgende Punkte in Augenschein genommen und beurteilt:
- Baulicher Zustand der Betriebe
- Hygienischer Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften
- Personal- und Produktionshygiene, einschließlich Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen
- Begutachtungen der Lebensmittel vor Ort hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit (Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung)
- Beurteilung der betrieblichen Eigenkontrollen
Proben werden untersucht auf:
- Ihre Eignung, die Gesundheit zu schädigen (zum Beispiel durch Keime oder deren Toxine)
- Verderbnis (Überlagerung, fehlerhafte Lagerung, Produktionsfehler)
- Irreführung und Täuschung (korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung)
- Verwendung unerlaubter Zusätze
- Einhaltung bestimmter Höchstmengen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände)
Verbraucherbeschwerden
Verbraucher, denen verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft wurden oder die sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten, können sich ebenfalls an die auf dieser Seite genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
Um erfolgreich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Grund Ihrer Beschwerde (gegebenenfalls genauere Angabe der hygienischen Mängel)
- Bei einer Produktbeschwerde:
- Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft beziehungsweise verzehrt (Name und Adresse des Betriebes)?
- Wie wurde das Lebensmittel transportiert beziehungsweise aufbewahrt?
- Falls eine Erkrankung vorliegt, Informationen über Symptome, behandelnder Arzt
- Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)
Ihre persönlichen Daten können auf Wunsch vertraulich behandelt werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Registrierung: mit Formular oder formlos
- Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
- Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
- je Betriebsstätte separat anzugeben
- Angabe über die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart
- je Betriebsstätte separat anzugeben
Formulare
- Formulare: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Online-Dienst: nein
Voraussetzungen
- Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
- Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
- Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
- In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
- Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
- Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten , wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Fristen
- Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
- Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA) am 15.01.2021
Stichwörter
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