Registrierung von Lebensmittelbetrieben Eintragung

    Lebensmittelbetriebe registrieren lassen

    Wenn Sie als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen Tätigkeiten ausführen, die mit Produktion, Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei Ihrer kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika sowie vor Täuschung und Irreführung zu schützen.

    Zu diesen Zwecken führen die Lebensmittelkontrolleure des Kreises Kleve täglich unangemeldet systematische Betriebskontrollen und gezielte Probenuntersuchungen unter anderem in Herstellerbetrieben, im Handel, in Gaststätten, auf Märkten und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen durch.

    Bei diesen Kontrollen werden insbesondere folgende Punkte in Augenschein genommen und beurteilt:

    • Baulicher Zustand der Betriebe
    • Hygienischer Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften
    • Personal- und Produktionshygiene, einschließlich Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen
    • Begutachtungen der Lebensmittel vor Ort hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit (Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung)
    • Beurteilung der betrieblichen Eigenkontrollen

    Proben werden untersucht auf:

    • Ihre Eignung, die Gesundheit zu schädigen (zum Beispiel durch Keime oder deren Toxine)
    • Verderbnis (Überlagerung, fehlerhafte Lagerung, Produktionsfehler)
    • Irreführung und Täuschung (korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung)
    • Verwendung unerlaubter Zusätze
    • Einhaltung bestimmter Höchstmengen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände)

     

    Verbraucherbeschwerden

    Verbraucher, denen verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft wurden oder die sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten, können sich ebenfalls an die auf dieser Seite genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.

    Um erfolgreich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:

    • Grund Ihrer Beschwerde (gegebenenfalls genauere Angabe der hygienischen Mängel)
    • Bei einer Produktbeschwerde:

      - Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft beziehungsweise verzehrt (Name und Adresse des Betriebes)?

      - Wie wurde das Lebensmittel transportiert beziehungsweise aufbewahrt?

      - Falls eine Erkrankung vorliegt, Informationen über Symptome, behandelnder Arzt

    • Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)

    Ihre persönlichen Daten können auf Wunsch vertraulich behandelt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ac3f71d8463e3066a7f2c1c25f3ae71c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.02.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    • Formulare: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Online-Dienst: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    • ​​​​​​Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
    • Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    • Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
    • In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
    • Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
    • Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    • Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
    • Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA) am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de