Registrierung von Lebensmittelbetrieben EintragungOnline erledigen

    Lebensmittelbetriebe registrieren lassen

    Wenn Sie als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen Tätigkeiten ausführen, die mit Produktion, Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei Ihrer kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Abteilung Verbraucherschutz hat die Aufgabe die Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung bei Lebensmitteln kosmetischen Mitteln Bedarfsgegenständen (dies sind alltägliche Gebrauchsgegenstände, mit denen der Mensch oder ein Lebensmittel in Berührung kommt) und Erzeugnissen im Sinne des Tabakerzeugnisgesetzes (im folgenden Tabakerzeugnisse) zu schützen. Tierärzt*innen, Lebensmittelchemiker und Lebensmittelkontrolleur*innen arbeiten gemeinsam interdisziplinär zusammen. Sie führen Beratungen vor Gewerbeeröffnung, Betriebskontrollen und amtliche Probenahme durch. Dabei reicht das Spektrum vom europaweit handelnden Industrieunternehmen bis zum Kiosk an der Ecke. Weitere Aufgaben sind unter anderem die zentrale Aus- und Fortbildung des Überwachungspersonals und die Weiterentwicklung des im Fachbereich eingeführten Qualitätsmanagementsystems zur Sicherstellung der Qualität und Vergleichbarkeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a4eefacf9d1dfe9cb6c74c46e9f86c9d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Mevissenhof 42

    41068 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-2831

    Fax: 02161 25-2849

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Antrag auf Registrierung: mit Formular oder formlos
    • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
    • Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
      • je Betriebsstätte separat anzugeben
    • Angabe über die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart
      • je Betriebsstätte separat anzugeben

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Formulare: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Online-Dienst: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • ​​​​​​Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
    • Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
    • In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
    • Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
    • Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
    • Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Mönchengladbach

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA) am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de