Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Jagdprüfungen
Erteilung und Ausgabe von Jagdscheinen
Die untere Jagdbehörde hat ein an ökologischen Aspekten ausgerichtetes ordnungsgemäßes Jagdwesen zum Ziel. Sie führt Jagdprüfungen durch und erteilt die Jagdscheine.
Hier gelangen Sie zum "Online-Antrag eines Jagdscheins".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Änderung der Jagdausübungsfläche
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hamm
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Aktuelle Verwaltungsgebührensätze für die Erteilung / Verlängerung von Jagdscheinen:
Jahresjagdschein 1 Jahr
35,00 €
Jahresjagdschein 2 Jahre
50,00 €
Jahresjagdschein 3 Jahre
65,00 €
Jugend-Jahresjagdschein 1 Jahr
20,00 €
Jugend-Jahresjagdschein 2 Jahre
30,00 €
Jugend-Jahresjagdschein 3 Jahre
35,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hamm
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
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