Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Der Kreis Minden-Lübbecke ist als Untere Jagdbehörde für den Vollzug des Bundes- und des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen zuständig.
Außerdem ist er zuständig für die Durchführung und Abnahme einer Jägerprüfung und für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen.
Informationen zum Bereich "Jagdangelegenheiten" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-0
Fax: 0571 807-30000
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Änderung der Jagdausübungsfläche
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
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