Jagdschein Eintragung

    Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_53220e92c33280f278ea37ef4b3bc94a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Naturschutz, Landschaftspflege, Jagd und Fischerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Vorzulegen sind der Antrag, die Versicherungsbestätigung, eine SEPA-Lastschrift, der Jagdschein (bei Verlängerungen) sowie bei Erstausstellungen ein Lichtbild und das Prüfungszeugnis.

    Bitte senden Sie die Unterlagen vornehmlich auf dem Postweg zu. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den amtlichen Briefkasten am Haus der Städteregion Aachen, Zollernstraße 10, einwerfen oder an der dortigen Information abgeben. Die Rücksendung des Jagdscheines erfolgt dann per Post.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Änderung der Jagdausübungsfläche

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Fristen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de