Jagdschein Eintragung

    Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung im gesamten Bundesgebiet. Die Jagd mit Greifen oder Falken - Beizjagd - erfordert einen Falknerjagdschein.

    Bitte beachten Sie:

    Die Verlängerung von Jagdscheinen, die ihre Gültigkeit zum 1. April 2024 verlieren, sind ab 1. Februar 2024 möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_63d0ae388de1627f0c5bb998b0f1f52d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Jagd- und Fischereibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-22137 und -25181

    Fax: 0221 / 221-6569713

    E-Mail: untere-jagd-fischereibehoerde@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Jägerprüfungsurkunde
      Vorlage nur bei Erstausstellung.
    • Lichtbild
      Nur bei Erstausstellung und Erneuerung des Jagdscheines.
    • Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung
    • Personalausweis
    • Zuverlässigkeitsprüfung durch die Untere Jagd- und Fischereibehörde
      Vor der Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines muss die Zuverlässigkeit geprüft werden.
      Wir bitten Sie daher sich vorab, gerne per E-Mail, bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde zu melden.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Änderung der Jagdausübungsfläche

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Mindestalter 16 Jahre, § 17 Absatz 1 BundesjagdgesetzPersonen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzen, § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz. Der Jagdschein darf nicht entzogen oder gesperrt sein § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz. Hauptwohnsitz in Köln.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für die Ausstellung eines Jagdscheins müssen Sie Gebühren bezahlen. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Übersicht weiter oben auf der Seite. Einen Gebührenbescheid erhalten Sie nach Erteilung des Jagdscheines.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de