Jagdschein Eintragung

    Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Die untere Jagdbehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Jagdwesen. Hierzu zählen z.B. die Erteilung bzw. die Verlängerung von Jagdscheinen sowie die jährliche Durchführung der Jägerprüfung.

    Auf der rechten Seite finden Sie ein Informationsblatt zu den Themen Jägerprüfung, Jagdschein und Waffenbesitzkarte sowie die notwendigen Antragsvordrucke. Zudem können Sie die jeweiligen Jagdbezirke im Geoportal einsehen.

    Jagd- und Schonzeiten

    Die Jagd- und Schonzeiten in NRW finden Sie hier:

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für verschiedene Wildarten eine Schonzeitaufhebung beantragen.

    Eine Schonzeitaufhebung kann nur für ein Kalenderjahr beantragt werden - d.h. nicht überjährig oder für mehrere Zeiträume. Hier sind in jedem Fall eine erneute Antragstellung sowie eine aktuelle Prüfung der Voraussetzungen erforderlich. Bitte beachten Sie, dass in dem Prüfungsverfahren mehrere Behörden beteiligt werden. Planen Sie daher bitte diesen Prüfungszeitraum bei Ihrer Antragstellung mit ein. Sie können das Antragsverfahren verkürzen, indem Sie den Antrag direkt über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstelle Kleve, Wesel einreichen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    Das Antragsformular ist als Online-Dienst verfügbar.

    Trichinenprobeentnahme

    Hier gelangen Sie auf die Seite "Trichinenprobeentnahme Jäger" des Kreises Kleve und können dort einen Antrag auf Übertragung der Entnahme von Trichinenproben durch Jäger herunterladen.

    Hinweis für Jagdgenossenschaften

    Hier finden Sie ein Muster der neuen Rahmensatzung als Arbeitshilfe. Es handelt sich um eine ausfüllbare PDF-Datei. Bitte speichern Sie diese vor dem Ausfüllen ab.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e96cc3a0ec1154fa63e5a0947928b7a6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Erteilung Jagdschein ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular Lichtbild (beim Erstantrag oder neuem Ausweis) Jägerprüfungszeugnis im Original (nur bei Erstantrag) Versicherungsbestätigung über Jagdhaftpflichtversicherung Nachweis über Jagdgelegenheit im Kreis Kleve (für Antragsteller, die im Ausland wohnen) gültiger Jagdschein aus dem Heimatland (für Antragsteller, die im Ausland wohnen) Erteilung Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung telefonischer Antrag beim zuständigen Mitarbeiter reicht aus Nachweis über einen gültigen Jagdschein, der schon mindestens drei Jahre vorher Gültigkeit hatte

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Änderung der Jagdausübungsfläche

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Tagesjagdschein 15,00 Euro Einjahresjagdschein 35,00 Euro Zweijahresjagdschein 50,00 Euro Dreijahresjagdschein 65,00 Euro Zweitschrift eines Jagdscheins (bei Verlust) 30,00 Euro Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung 15,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de