Ausstellung eines EU-Ausweises für Heimtiere
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
So wie "Herrchen" oder "Frauchen" nur mit gültigem Personalausweis reisen dürfen, brauchen auch Hund und Katze innerhalb Europas den blauen EU
-Heimtierausweis.
Für die meisten EU-Länder ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend. Eine Ausnahme stellen Großbritannien, Malta, Nordirland, Irland und Schweden dar, für die nach wie vor besondere Einreisebestimmungen nach dem "Pet Travel Scheme" gelten.
Der vollständig vom Haustierarzt ausgefüllte Heimtierausweis ist für Reisen innerhalb der EU ausreichend. Eine amtstierärztliche Bestätigung des Heimtierausweises oder eine zusätzliche amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung sind nur für Reisen in manche Drittländer und für Tiere, die zum Verkauf bestimmt sind erforderlich.
FAQ
- Was muss im Heimtierausweis drinstehen?
- Vollständiger Name und Adresse des Besitzers
- Beschreibung des Tieres (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Haarkleid)
- Nummer des Mikrochips oder die am Tier gut leserliche Tätowiernummer (gilt nur für Tiere, die vor Juli 2011 tätowiert wurden)
- Datum der Kennzeichnung
- Impfung gegen Tollwut, die nach der Kennzeichnung und bei Erstimpfungen mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt worden sein muss. Sie gilt in Abhängigkeit des verwendeten Impfstoffs ein bis drei Jahre. Die Gültigkeitsdauer wird vom Haustierarzt in den Impfpass eingetragen. Andere Impfungen können ebenfalls in den Heimtierausweis eingetragen werden. Hunde und Katzen müssen mindestens drei Monate alt sein, bevor Sie gegen Tollwut geimpft werden können.
- Für Reisen nach Großbritannien, Malta, Nordirland, Irland und Schweden sind zusätzlich noch die Eintragung des Tollwutantikörper-Tests und der Bandwurmbehandlung erforderlich.
- Woher bekomme ich den Heimtierausweis?
- Der Heimtierausweis wird vom dazu ermächtigten Haustierarzt ausgestellt. Dieser führt auch die notwendige Impfung gegen Tollwut, weitere Impfungen sowie die Mikrochipimplantation durch.
- Was ist bei Reisen in Nicht EU-Länder zu beachten?
- Die Einreise in Drittländer ist nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt. Bei der Einreise gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes, die bei den Botschaften oder beim Konsulat des jeweiligen Landes zu erfragen sind.
- Bei der Rückkehr aus dem Urlaub und der Wiedereinreise nach Deutschland ist jedoch folgendes zu beachten:
- Nach dem Urlaubsaufenthalt in vielen Ländern Europas, die nicht der EU angehören wie Bosnien, Serbien, Montenegro, Türkei, muss bei Wiedereinreise nach Deutschland der Nachweis einer Blutuntersuchung mit Bestimmung des Tollwuttiters vorgelegt werden können. Das heißt, bereits drei bis vier Monate vor dem Urlaubsbeginn muss beim Haustierarzt eine Blutuntersuchung zur Titerbestimmung durchgeführt werden. Ist der Tollwuttiter dann hoch genug, besitzen Hund und Katze einen ausreichenden Tollwutimpfschutz und dem Urlaub und der Wiedereinreise nach Deutschland stehen nichts mehr im Weg.
- Was passiert, wenn ich mich nicht an die Vorschriften halte?
- Wer ohne den EU-Heimtierausweis reist, muss mit Problemen an der Grenze, im Inland oder bei der Wiedereinreise nach Deutschland rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis zur Quarantäne des Tieres reichen und mit erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden sind.
- In diesem Zusammenhang warnt das Kreisveterinäramt eindringlich davor, Tiere in anderen Ländern einzusammeln und ohne die notwendigen Papiere, wie beispielsweise eine gültige Tollwutschutzimpfung und anerkannte Tollwuttiteruntersuchung, nach Deutschland einzuführen. Von diesen Tieren kann eine große Gefahr für Mensch und Tier ausgehen.
- Auch dürfen nicht alle Hunderassen in jedes Land einreisen. In einigen Ländern besteht Leinen- und Maulkorbzwang.
Reisende sollten unbedingt darauf achten, für Ihr Haustier ein schattiges Plätzchen während der Fahrt zu reservieren, Tiere nicht im Auto zurückzulassen und immer eine kleine Wasserreserve mit Napf bereit zu halten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Falls eine amtstierärztliche Bescheinigung nötig ist, müssen der vollständig vom Haustierarzt ausgefüllte Heimtierausweis und natürlich auch das betreffende Tier mitgebracht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bundestierärztekammer - Heimtierausweis
https://www.bundestieraerztekammer.de
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh