EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Ausstellung eines EU-Ausweises für Heimtiere

    Wenn Sie mit Ihrem Haustier innerhalb der EU verreisen möchten, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.

    Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f748259480070df6a9bd3d6fc5ebe7ca

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Reiseverkehr mit Heimtieren - Untersuchung Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen eventuell zusätzlich erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Höhe der Gebühr Untersuchung von Hunden und Katzen in Diensträumen 10,00 Euro Mindestgebühr Untersuchung von Hunden und Katzen außerhalb von Diensträumen 28,00 Euro Mindestgebühr

    Weitere Informationen

    Behördennummer 115 - Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de