Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose
Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG", "GL" oder "H" besitzen.
Für Hunde, die ab dem 01.01.2020 von ihrem Halter / ihrer Halterin nachweislich aus der Einrichtung des Tierschutzvereines Lübbecke und Umgebung e.V.
(Tierheim Lübbecke, Heuweg 141, 32312 Lübbecke) in seine/ihre Wohnung übernommen worden sind, wird auf Antrag Steuerbefreiung gewährt. Die Steuerbefreiung wird ab dem Kalendermonat der Anschaffung des Hundes für die Dauer von 24 Monaten gewährt. Eine entsprechende Bescheinigung (z. B. Tierabgabevertrag) ist vorzulegen.
Für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil II und XII und diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag um die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 gesenkt, jedoch nur für einen Hund.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Hundesteuersatzungen
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Stemwede