Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Für jeden Hund, der im Stadtgebiet gehalten wird, muss der Hundehalter Hundesteuer bezahlen. Diese variiert nach Anzahl und Art des Hundes.
    Für mehr Informationen zum Thema Hundesteuer, schauen Sie bitte unter "Verwandte Dienstleistungen".

    Die Hundesteuersatzung der Stadt Spenge gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiung und Ermäßigung. Dazu gehören beispielsweise:

    Steuerbefreiung
    • Für Hunde, die ausschließlich dem Schutz Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Perosnen dienen.
    • Für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Spenge aufhalten.
    Steuerermäßigung
    • Für Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) [SGB II] oder Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung) [SGB XII] beziehen, ermäßigt sich die Steuer um 50 % für einen Hund.
    • Für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die zum nächsten bewohnten Gebäude mindestens 200 Meter entfernt liegen, beträgt die Ermäßigung 50 %.
    • Für Hunde zur Bewachung eines landwirtschaftlichen Anwesens mit mind. 400 Meter Entfernung zum nächsten Ortsteil, beträgt die Ermäßigung 75 %.
    • Für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken gehalten werden, beträgt die Ermäßigung 50%.

    Einzelheiten zu weiteren Befreiungsmöglichkeiten sind der Hundesteuersatzung der Stadt Spenge zu entnehmen.

    Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadt Spenge ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Schauen Sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen"

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_06078407d4e3a11abde77252108da467

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich III Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
    • Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
    • Hundesteuersatzung der Stadt Spenge

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de