Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herford
Sobald Sie einen Hund im Gebiet der Hansestadt Herford halten, müssen Sie diesen innerhalb von 14 Tagen zur Hundesteuer anmelden / abmelden. Die Hundesteuer muss der oder die Hundehalter*in zahlen.
Zur Anmeldung / Abmeldung Ihres Hundes nutzen Sie bitte das Anmelde- / Abmeldeformular, das Sie rechts als Onlinedienstleistung oder auch als Download finden. Nähere Informationen zur Steuerpflicht finden Sie in unserer Hundesteuersatzung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Sie brauchen keine Unterlagen mitzubringen; die Anmeldung / Abmeldung kann direkt in der Steuerabteilung (Schillerstraße 17, 3 Etage) (Elsbach II) vorgenommen werden.
Für eine Befreiung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
- bei einer Schwerbehinderung des Halters wird der Ausweis mit einem der folgenden Merkzeichen "B,BL,aG,H,Gl" benötigt
- für eine Befreiung von 24 Monaten ab Übernahme des Hundes von einem nach deutschem Recht gemeinnützigen Tierschutzverein werden Kopien des Abgabevertrags und der Bestätigung des zuständigen Finanzamts über die Gemeinnützigkeit des Tierschutzvereins benötigt
Für eine Ermäßigung von der Hundesteuer wird eine Kopie des Bescheides über Hartz IV, Leistungen nach dem SGB XII oder Grundsicherung benötigt.
Ihre Anmeldung und die ggfl. erforderlichen Unterlagen können Sie direkt als Onlinedienstleistung übermitteln oder das ausgefüllte Formular mit entsprechenden Anlagen mit der Post übersenden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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