Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Sobald Sie einen Hund im Gebiet der Hansestadt Herford halten, müssen Sie diesen innerhalb von 14 Tagen zur Hundesteuer anmelden / abmelden. Die Hundesteuer muss der oder die Hundehalter*in zahlen.

    Zur Anmeldung / Abmeldung Ihres Hundes nutzen Sie bitte das Anmelde- / Abmeldeformular, das Sie rechts als Onlinedienstleistung oder auch als Download finden. Nähere Informationen zur Steuerpflicht finden Sie in unserer Hundesteuersatzung

    Hier geht es zum Datenschutzinformationsblatt

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ed9fd675ea1f65ba0e74e6657c4e3674

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmerei, Steuern und Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstr. 17

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Sie brauchen keine Unterlagen mitzubringen; die Anmeldung / Abmeldung kann direkt in der Steuerabteilung (Schillerstraße 17, 3 Etage) (Elsbach II) vorgenommen werden.

    Für eine Befreiung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

    • bei einer Schwerbehinderung des Halters wird der Ausweis mit einem der folgenden Merkzeichen "B,BL,aG,H,Gl" benötigt
    • für eine Befreiung von 24 Monaten ab Übernahme des Hundes von einem nach deutschem Recht gemeinnützigen Tierschutzverein werden Kopien des Abgabevertrags und der Bestätigung des zuständigen Finanzamts über die Gemeinnützigkeit des Tierschutzvereins benötigt

    Für eine Ermäßigung von der Hundesteuer wird eine Kopie des Bescheides über Hartz IV, Leistungen nach dem SGB XII oder Grundsicherung benötigt.

    Ihre Anmeldung und die ggfl. erforderlichen Unterlagen können Sie direkt als Onlinedienstleistung übermitteln oder das ausgefüllte Formular mit entsprechenden Anlagen mit der Post übersenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de