Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Zur steuerlichen An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie gerne die Onlinedienstleistungen nutzen.
Hunde, die eine Größe von 40 cm haben oder erreichen oder Hunde die 20 kg wiegen oder das Gewicht erreichen, sind im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zusätzlich ordnungsbehördlich anzumelden.
Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich Finanzen (FB 2)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Hundesteuersatzungen
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
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