Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick


    Hundesteuer 

    Steuerpflichtig ist das Halten von Hunden zu privaten Zwecken. Die Steuerpflicht gilt auch für Hunde, die zur Pflege, zur Probe oder zur Ausbildung gehalten werden. Die Steuer wird nach der Hundesteuersatzung der Stadt Oer-Erkenschwick vom 20.12.2012 erhoben.


    An- und Abmeldung
    Als Hundehalterin oder Hundehalter sind Sie verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen an - oder abzumelden. An- und Abmeldungen können durch persönliche Vorsprache beim hiesigen Bürgerbüro, schriftlich, per Fax oder per e-mail erfolgen. Bitte benutzen Sie das An- und Abmeldeformular. Bei Abgabe des Tieres an eine andere Person ist der Name und die Anschrift des neuen Halters bekannt zu geben. Beim Umzug in eine andere Gemeinde ist die neue Adresse mitzuteilen. Beim Tod des Tieres ist eine tierärztliche Bescheinigung nicht zwingend erforderlich. Mit der Abmeldung ist dann die Hundesteuermarke zurückzugeben. Das Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung) - siehe unten - muss unterschrieben und kann per Post zugesandt werden.


    Zusätzlich sind folgende Hunde beim Ordnungsamt der Stadt Oer-Erkenschwick an- bzw. abzumelden:


    • Große Hunde mit einer Schulterhöhe ab 40 cm und/oder einem Gewicht von 20 kg und mehr
    • Gefährliche Hund und Hunde einer bestimmten Rasse sowie deren Kreuzungen

     

    Weitere Informationen

    • auch zu evtl. Steuerbefreiungen oder –ermäßigungen finden Sie in der Hundesteuersatzung oder bei den Informationen zum Landeshundegesetz NRW.

     

    Steuersätze

    • 96,00 €, wenn ein Hund gehalten wird
    • 108,00 €  je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden
    • 120,00 € wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden.

     

    Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird ein Steuersatz von 288,00 € oder mehr (je nach Anzahl der Hunde) erhoben. Siehe hierzu auch Hundesteuersatzung

    Zuständiger Fachbereich der Stadtverwaltung: Bereich Ordnungswesen - Hunde

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a3a357f67aeb5332f508240811ce97e5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungswesen - Hunde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691 - 273 und 02368 / 691 - 212

    Fax: 02368 / 691 - 208

    E-Mail: infohunde@oer-erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Das Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung) - siehe unten - muss unterschrieben und kann per Post zugesandt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de