Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Ascheberg

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
    Er ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beim Steueramt der Gemeinde anzumelden.

    Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.

    Rechtsgrundlagen

    Hundesteuersatzung der Gemeinde Ascheberg

     

    Kosten
    • pro Jahr bei einem Hund: 56,00 €
    • pro Jahr und Tier bei zwei Hunden: 70,00 €
    • pro Jahr und Tier ab drei gehaltenen Hunden: 84,00 €
    • pro Jahr bei einem gefährlichen Hund: 392,00 €
    • pro Jahr bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden: 490,00 €

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d6c0af92e577869a3f417941ad3b7ab5

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieningstraße 7

    59387 Ascheberg

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de