Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Die Hundesteuer ist eine Steuer, die auf das Halten von Hunden erhoben wird. Gesetzliche Grundlage ist die Hundesteuersatzung. Steuerpflichtig ist das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Hunde sind unmittelbar nachdem sie im Haushalt des Hundebesitzers leben, bei der Steuerverwaltung der Stadt Sankt Augustin anzumelden. Dabei kommt es nicht auf die Größe des Hundes an.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Hundesteuersatzungen
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Kosten
Hinweise für Sankt Augustin
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird, 108 Euro
b) zwei Hunde gehalten werden, 120 Euro je Hund
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, 132 Euro je Hund
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird, 720 Euro
e) zwei und mehr gefährliche Hunde gehalten werden, 750 Euro je Hund
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
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