Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Die Hundesteuer ist eine Steuer, die auf das Halten von Hunden erhoben wird. Gesetzliche Grundlage ist die Hundesteuersatzung. Steuerpflichtig ist das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Hunde sind unmittelbar nachdem sie im Haushalt des Hundebesitzers leben, bei der Steuerverwaltung der Stadt Sankt Augustin anzumelden. Dabei kommt es nicht auf die Größe des Hundes an.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Hundesteuersatzung der Stadt Sankt Augustin
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstabenaufteilung:
Frau Marion Becker (Buchstaben A - H)
Frau Maria Königsfeld (Buchstaben I - O und Wohnungseigentümergemeinschaften)
Frau Carmen Hofmann (Buchstaben P - Z)
Bei der Anmeldung des Hundes sind entsprechende Nachweise (Kaufvertrag, Übernahmevertrag, Kaufquittung etc.) vorzulegen.
Geben Sie bitte bei der Abmeldung Ihres Hundes die Hundesteuermarke zurück.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
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