Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Königswinter

    Zu den bestimmten Hunden, für die eine Haltungserlaubnis vom Ordnungsamt erforderlich ist gehören u.a. Hunde der Rassen: 

    • Pitbull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier
    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff
    • Mastiff
    • Mastino Espanol oder Mastino Napoletano
    • Fila Brasileiro
    • Dogo Argentino
    • Rottweiler und Tosa Inu
    • Oder Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

    Im Einzelfall kann ein Hund auch gesondert als gefährlich eingestuft werden.

    Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen nach §3 und 10 des Landeshundegesetztes sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen müssen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4eb66a4d06cc7ef2d4863129ea55fb6a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Einkauf

    Adresse

    Hausanschrift

    Dollendorfer Straße 39

    53639 Königswinter-Oberpleis

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Drachenfelsstraße 9-11

    53639 Königswinter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Königswinter

    • Haltungserlaubnis
    • Meldebescheinigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Königswinter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de