Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt im Rathaus der Stadt Geilenkirchen gemeldet und bei einer vom Ordnungsamt bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Hundesteuersatzungen
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Kosten
Hinweise für Geilenkirchen
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam-
a) nur ein Hund gehalten wird: 70,00 €
b) zwei Hunde gehalten werden: 90,00 € je Hund
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden: 110,00 € je Hund.
Wird ein gefährlicher Hund gehalten: 420 €;
werden zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten: 575,00 € je Hund.
Weitere Informationen
Hinweise für Geilenkirchen
Eine Steuerbefreiung kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Sachbearbeiter.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Geilenkirchen