Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Die von jeder Gemeinde selbst geregelte Hundesteuer verfolgt das ordnungspolitische Ziel, den Hundebestand zu beschränken. Die Hundesteuer ist kein Ausgleich für die durch Hunde entstehenden Kosten, die sich insbesondere aus der Beseitigung von Hundekot ergeben. Eine Anmeldung ist verpflichtend (siehe auch Fristen). 

    Ihren Hund können Sie bequem über unseren Onlinedienst anmelden.

    Alternativ bieten wir auch die Anmeldung persönlich (derzeit nur nach Terminvereinbarung), schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail an.

    Anmeldungen sollen neben den persönlichen Daten, Angaben zur Herkunft des Hundes (Name und Anschrift des/der Vorbesitzers*in), zum Datum der Übernahme des Hundes in den Haushalt / des Zuzuges und zur Rasse des Hundes enthalten. Die Daten zur Hundeübernahme können auch mit einer Kopie des Kaufvertrages übermittelt werden.

    Seitens der Stadt Düren werden keine Hundesteuermarken ausgegeben.

    Nach Beendigung der Hundehaltung oder im Falle eines Wegzuges ist er abzumelden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d363fafe9a4dbd28f8b9e188acacf2c4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2222

    E-Mail: steueramt@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2222

    E-Mail: steueramt@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Fristen

    Hinweise für Düren

    Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach dessen Aufnahme in den Haushalt bzw. bei Zuzug auf den darauf folgenden Monat bei der Stadt anzumelden.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren

    Sollten Sie keinen Gebrauch von unserer Onlinedienstleistung machen wollen, finden Sie das Anmeldeformular auch zum Herunterladen in unserem Formulardepot.   

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de