Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Düren
Die von jeder Gemeinde selbst geregelte Hundesteuer verfolgt das ordnungspolitische Ziel, den Hundebestand zu beschränken. Die Hundesteuer ist kein Ausgleich für die durch Hunde entstehenden Kosten, die sich insbesondere aus der Beseitigung von Hundekot ergeben. Eine Anmeldung ist verpflichtend (siehe auch Fristen).
Ihren Hund können Sie bequem über unseren Onlinedienst anmelden.
Alternativ bieten wir auch die Anmeldung persönlich (derzeit nur nach Terminvereinbarung), schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail an.
Anmeldungen sollen neben den persönlichen Daten, Angaben zur Herkunft des Hundes (Name und Anschrift des/der Vorbesitzers*in), zum Datum der Übernahme des Hundes in den Haushalt / des Zuzuges und zur Rasse des Hundes enthalten. Die Daten zur Hundeübernahme können auch mit einer Kopie des Kaufvertrages übermittelt werden.
Seitens der Stadt Düren werden keine Hundesteuermarken ausgegeben.
Nach Beendigung der Hundehaltung oder im Falle eines Wegzuges ist er abzumelden.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Hundesteuersatzungen
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Fristen
Hinweise für Düren
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Düren
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Düren