Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Die von jeder Gemeinde selbst geregelte Hundesteuer verfolgt das ordnungspolitische Ziel, den Hundebestand zu beschränken. Die Hundesteuer ist kein Ausgleich für die durch Hunde entstehenden Kosten, die sich insbesondere aus der Beseitigung von Hundekot ergeben. Eine Anmeldung ist verpflichtend (siehe auch Fristen). 

    Ihren Hund können Sie bequem über unseren Onlinedienst anmelden.

    Alternativ bieten wir auch die Anmeldung persönlich (derzeit nur nach Terminvereinbarung), schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail an.

    Anmeldungen sollen neben den persönlichen Daten, Angaben zur Herkunft des Hundes (Name und Anschrift des/der Vorbesitzers*in), zum Datum der Übernahme des Hundes in den Haushalt / des Zuzuges und zur Rasse des Hundes enthalten. Die Daten zur Hundeübernahme können auch mit einer Kopie des Kaufvertrages übermittelt werden.

    Seitens der Stadt Düren werden keine Hundesteuermarken ausgegeben.

    Nach Beendigung der Hundehaltung oder im Falle eines Wegzuges ist er abzumelden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_daa140f32cc89ab9e0e4a8f8fd8b79b4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2222

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2222

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Die aktuelle Höhe der zu zahlenden Steuer beträgt pro Jahr

    • für einen Hund,                                                 84 Euro
    • für zwei und mehr Hunde, je Hund               96 Euro
    • für einen gefährlichen Hund, je Hund        400 Euro

     

    Diese Beträge werden in Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

    Die Hundesteuer wird jährlich durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der regelmäßig am Jahresanfang bekanntgegeben wird.

    Zu Ihrer Erleichterung können Sie der Stadtkasse Düren eine Einzugsermächtigung erteilen.   

    Die Hundesteuersatzung sieht auf Antrag in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen (z.B. für Blinde, Taube oder sonst hilflose Personen - Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H) und Steuerermäßigungen (z.B. für Personen, deren Grad der Behinderung laut Schwerbehindertenausweis mindestens 80 beträgt oder für Personen im Leistungsbezug nach dem SGB) vor. In diesen Fällen beträgt die ermäßigte Hundesteuer 18 Euro.

    Weitere Befreiungs-/Ermäßigungstatbestände sowie die Höhe der dann bei Ermäßigung zu zahlenden Steuer werden in den §§ 3 und 4 der Hundesteuersatzung genauer erläutert.

    Nutzen Sie für einen Ermäßigungsantrag das Formular Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer (siehe Downloads). Dem Antrag sind geeignete Nachweise beizufügen (z. B. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. Leistungsbescheides).

    Für gefährliche Hunde gemäß § 2 Absatz 3 der Hundesteuersatzung wird weder eine Steuerbefreiung noch eine Steuerermäßigung gewährt.

    Rechtsgrundlagen

    Kommunalabgabengesetz

    Abgabenordnung

    Hundesteuersatzung der Stadt Düren  
    Terminvergabe
    Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.  

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de