Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat, ist als Hundehalter steuerpflichtig. Alle im Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

    Steuerpflichtiger ist der Hundehalter.

    Die Steuerpflicht beginnt

    • mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist,
    • bei Zucht mit dem 1. des Monats in dem der Hund 3 Monate alt geworden ist,
    • bei Pflege oder Verwahrung mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist,
    • bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.

    Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund nicht mehr im Haushalt lebt oder verstirbt, bei Wegzug aus der Stadt mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

    Für das An-, Ab- und Ummelden von Hunden steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Die Onlinedienstleistung steht rund um die Uhr zur Verfügung, spart Portokosten und ein zusätzlicher Gang zum Rathaus ist nicht mehr unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund wird die Verwendung des Online-Formulars empfohlen.

    Zur Nutzung dieser Dienstleistung ist lediglich die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig. Bei Hunden, die eine Größe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten werden, wird eine Gebühr von 25,00 € fällig, welche Sie am Ende des Assistenten per Online-Bezahlverfahren bezahlen müssen. Es steht Ihnen giropay oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung.

    Downloadbereich

    • Einzugsermächtigung
    • Hundesteuersatzung der Stadt Monschau
    • Vordruck zur An- /Abmeldung eines Hundes
    • Antrag Ersatz Hundemarke (Bei Verlust der Hundemarke für den aktuellen Zeitraum kann auf Antrag eine neue Marke ausgehändigt werden. Die Ersatzhundesteuermarke ist gebührenpflichtig.)
    • Tipps für Hundehaltende

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_157fa4f84365e39372ab513b168b6167

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02472 81-303

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monschau

    Anmeldung

    • Rassenachweis durch Kopie Impfausweis/ Kaufvertrag/ Bescheinigung Tierarzt/ Abgabevertrag etc.

    Abmeldung

    • Steuermarke
    • bei schmerzloser Tötung: Bescheinigung des Tierarztes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Monschau

    Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer steht im Ortsrecht.

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Fristen

    Hinweise für Monschau

    Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme schriftlich oder persönlich unter Angabe der Hunderasse durch den Hundehalter oder einen von ihm Beauftragten erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Monschau

    Hinweis: Für Hunde, die von den Regelungen des Landeshundegesetzes erfasst sind, ist die ordnungsbehördliche Anmeldung nach sechs Wochen der Pflege/Verwahrung erforderlich.

    Bei Haltung "großer Hunde" sind die Angaben nach dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu beachten. Siehe hierzu unter "LHundG NRW".

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Monschau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de