Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Steuerpflichtiger ist der Hundehalter.

    Die Steuerpflicht beginnt

    • mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist,
    • bei Zucht mit dem 1. des Monats in dem der Hund 3 Monate alt geworden ist,
    • bei Pflege* oder Verwahrung mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist,
    • bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.

     

    Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht, bei Wegzug aus der Stadt mit Ablauf des Monats in den der Wegzug fällt.

    Für das An-, Ab- und Ummelden von Hunden steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Die Onlinedienstleistung steht rund um die Uhr zur Verfügung, spart Portokosten und ein zusätzlicher Gang zum Rathaus ist nicht mehr unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund wird die Verwendung des Online-Formulars empfohlen.

    Bei Hunden, die eine Größe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten werden, wird eine Gebühr von 25,00 € fällig, welche Sie am Ende des Assistenten per Online-Bezahlverfahren bezahlen müssen. Es steht Ihnen giropay oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung.

    Erteilung einer Einzugsermächtigung:
    Der Zahlungsverkehr wird einfacher und bequemer durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese steht Ihnen unter den verwandten Dienstleistungen zur Verfügung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_019852d7177628042160be091be17b8f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hauptamt und Steuern - A 10

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Fax: 02406 12954

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hauptamt und Steuern - A 10

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Fax: 02406 12954

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtkasse und Steueramt - A 21

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    Anmeldung

    • Rassenachweis durch Kopie Impfausweis/ Kaufvertrag/ Bescheinigung Tierarzt/ Abgabevertrag etc.

     

    Abmeldung

    • Steuermarke
    • bei schmerzloser Tötung: Bescheinigung des Tierarztes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer steht im Ortsrecht unter Punkt 9. (Allgemeine Finanzwirtschaft) zum Download zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Fristen

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme schriftlich oder persönlich unter Angabe der Hunderasse durch den Hundehalter oder einen von ihm Beauftragten erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Das Büro ist freitags nicht besetzt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    *Hinweis: Für Hunde, die von den Regelungen des Landeshundegesetzes erfasst sind, ist die ordnungsbehördliche Anmeldung nach sechs Wochen der Pflege/Verwahrung erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de