Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Bei einem Grad der Schwerbehinderung von 100 kann eine Steuerbefreiung für einen Hund gewährt werden. Voraussetzung ist, dass der Hund ausschließlich dem Schutz und der Hilfe der schwerbehinderten Person dient und aufgrund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Schwerbehinderung zu mildern. Zum Nachweis ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides der Schwerbehindertenstelle (ehemals Versorgungsamt) gemeinsam mit der Anmeldung vorzulegen.
    Die Befreiung von der Hundesteuer müssen Sie beantragen und sie gilt nur für einen Hund.

    Weitere Informationen zur Haltung von Hunden siehe weiter unten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_afc44a0b8b3e38cdae498ecc0bc43bac

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Athener Ring 4

    50765 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis

    Fax: 0221 / 221-21689

    E-Mail: steueramt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Ausgefülltes Formular zur Anmeldung und Steuerbefreiung ihres Hundes
    • Kopie des Feststellungsbescheides zur Anerkennung Ihrer Behinderung
    • Beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • Nachweis über die erforderliche Ausbildung des Hundes sowie Erläuterungen über Art und Umfang der Hilfe

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    § 4 Absatz 1a

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de