Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Bei einem Grad der Schwerbehinderung von 100 kann eine Steuerbefreiung für einen Hund gewährt werden. Voraussetzung ist, dass der Hund ausschließlich dem Schutz und der Hilfe der schwerbehinderten Person dient und aufgrund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Schwerbehinderung zu mildern. Zum Nachweis ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides der Schwerbehindertenstelle (ehemals Versorgungsamt) gemeinsam mit der Anmeldung vorzulegen.
Die Befreiung von der Hundesteuer müssen Sie beantragen und sie gilt nur für einen Hund.
Weitere Informationen zur Haltung von Hunden siehe weiter unten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
Fax: 0221 / 221-21689
E-Mail: steueramt@stadt-koeln.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Ausgefülltes Formular zur Anmeldung und Steuerbefreiung ihres Hundes
- Kopie des Feststellungsbescheides zur Anerkennung Ihrer Behinderung
- Beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Nachweis über die erforderliche Ausbildung des Hundes sowie Erläuterungen über Art und Umfang der Hilfe
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
§ 4 Absatz 1a
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Kosten
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022