Hundesteuer BefreiungOnline erledigen

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Die Hundesteuersatzung der Stadt Ratingen sieht unter bestimmten Umständen eine Befreiung von der Hundesteuer vor. Eine Befreiung kann aus den folgenden Gründen beantragt werden:

    • Der Hund dient ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen. Sonst hilflose Personen sind  Schwerbehinderte mit einem Ausweis, der die Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzt (§ 3 Abs. 2 Hundesteuersatzung),
    • Der Hund dient als Gebrauchshund ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden,
    • Der Hund wird an Bord eines ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffes gehalten,

    Die Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn der Hund, für den die Steuerbefreiung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist.

    Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) oder Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) wird eine Steuerbefreiung grundsätzlich nicht gewährt. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6799cc8dd13d8b8f376003197e7bcec2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    20.22 - Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Ratingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de