Hundesteuer
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Die Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung der Stadt Kleve beträgt zur Zeit jährlich, wenn von einer oder mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt ein Hund gehalten wird 60,00 €, zwei Hunde gehalten werden 90,00 € je Hund, drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund, ein oder mehrere Hunde gemäß Anlage 1 der Landeshundeverordnung sowie § 10 LHundG NRW gehalten werden 480,00 € je Hund.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Kleve (Abteilung Steuern und Abgaben) anzumelden.
Sie haben die Möglichkeit, per SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Kleve zu erlauben, die Hundesteuer bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand. Natürlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Die Hundesteuersatzung können Sie hier einsehen.
Große und erlaubnispflichtige Hunde sind zusätzlich beim Ordnungsamt anzuzeigen. Nähere Infos hierzu erhalten sie hier.
SEPA - Lastschriftmandat
Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie auch online erteilen. Klicken Sie hier.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Hundesteuersatzungen
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Kleve