Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Die Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung der Stadt Kleve beträgt zur Zeit jährlich, wenn von einer oder mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt ein Hund gehalten wird 60,00 €, zwei Hunde gehalten werden 90,00 € je Hund, drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund, ein oder mehrere Hunde gemäß Anlage 1 der Landeshundeverordnung sowie § 10 LHundG NRW gehalten werden 480,00 € je Hund.

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Kleve (Abteilung Steuern und Abgaben) anzumelden.

    Sie haben die Möglichkeit, per SEPA-Lastschriftmandat der Stadt Kleve zu erlauben, die Hundesteuer bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand. Natürlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

    Die Hundesteuersatzung können Sie hier einsehen.

    Große und erlaubnispflichtige Hunde sind zusätzlich beim Ordnungsamt anzuzeigen. Nähere Infos hierzu erhalten sie hier.

     

    SEPA - Lastschriftmandat

    Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie auch online erteilen. Klicken Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f4527f4caf76aa5533c97e53c2e28b72

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hundesteuer - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de