Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Anmeldung
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Die Anmeldung muss online (siehe Onlinedienstleistungen) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.
Hier finden Sie die Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner (entsprechend dem Familiennamen der Person, die den Hund hält):
Ihre Kontaktpersonen für diese Dienstleistung
Abmeldung
Der Hund ist innerhalb eines Monats, nach Beendigung der Haltung abzumelden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und die neue haltende Person ist gegebenenfalls anzugeben.
Die Abmeldung muss online (siehe Onlinedienstleistungen) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.
Hundesteuer-Befreiungen
Zum Beispiel für:
Hunde die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Hunde, die aus dem Tierheim Essen in einen Haushalt aufgenommen wurden (Befreiung für 36 Monate).
Lesen Sie hierzu bitte § 5 der Hundesteuersatzung.
Weiterhin wird auf Antrag, unter anderem für Bezieher von Grundsicherungsleistungen oder Sozialgeld nach dem SGB II oder SGB XII, eine Steuerermäßigung auf 39,00 Euro für den ersten Hund gewährt. Lesen Sie hierzu bitte § 6 der Hundesteuersatzung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Essen