gespeicherte personenbezogene Daten nach SÜG Auskunft

    Auskunftsrechte gemäß Datenschutz-Grundverordnung (Art. 15 DSGVO)

    Wenn Sie oder eine betroffene Person Auskunft über Ihre gespeicherten Daten nach den § 23 Absatz 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz benötigen, können Sie diese über einen formlosen Antrag beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Die Stadt Dortmund stellt der betroffenen Person auf Antrag alle Mitteilungen gemäß den Art. 15 ff DSGVO, die sich auf die Verarbeitung ihre personenbezogenen Daten beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zur Verfügung. Die Übermittlung der Informationen erfolgt schriftlich oder in anderer Form, ggfs. auch elektronisch, wenn dies gewünscht.

    Der Online-Service steht Ihnen allerdings nur zur Verfügung, wenn Sie ein hochgestuftes Nutzerkonto nutzen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a72705d27d885dfb1bace03b40f1644c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates - Behördliche/r Beauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleppingstraße 21-23

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-24999

    Fax: +49 231 50-24999

    E-Mail: datenschutz@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Identitätsnachweis

    Formulare

    Formulare: keine
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: ja
    Identitätsnachweis: ja
    Persönliches Erscheinen erforderlich: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    • Der Online-Service steht Ihnen nur zur Verfügung, wenn Sie ein hochgestuftes Nutzerkonto haben.
    • Bitte stellen Sie einen Antrag und erläutern Sie, welches Ihrer Rechte Sie in Anspruch nehmen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Art. 12, Art 15 - 22 DSGVO

    Verfahrensablauf

    Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt.

    Dieser Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind.

    Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist der Antrag nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Die Stadt Dortmund stellt Antragsteller*innen Infiormationen über die auf Antrag ergriffenen Maßnahmen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung. Dies Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Die Stadt Dortmund unterrichtet Antragsteller innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine evt. Fristverlängrung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Mitteilungen und Maßnahmen gemäß Art. 15 ff. DSGVO werden nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 21.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de