Einwohnerfragestunde Durchführung
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann zu einem Thema eine Frage an die Oberbürgermeister*in, ein Ratsmitglied oder eine Fraktion stellen. Jedoch müssen die Fragen den Aufgabenbereich der Stadt Herne zum Gegenstand haben und dürfen nicht beurteilend oder bewertend sein. Ebenfalls sollten die Fragen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.
Sie haben eine Frage, die nur einen der Stadtbezirke betrifft? Einwohnerfragestunden gibt es auch in den Sitzungen der Bezirksvertretung.
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Ansprechpartner
Abteilung 10/0 - Büro OB
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-2223
E-Mail: meret.kluge@herne.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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