Einwohnerfragestunde
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
In den Einwohnerfragestunden können sich die Bürger mit ihren Fragen aktiv an den Ratssitzungen beteiligen. Dazu können Fragestunden für Einwohner in die Tagesordnungen aufgenommen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Goch beziehen; sie dürfen sich nicht auf Angelegenheiten beziehen, die Gegenstand der Tagesordnung der laufenden Sitzung sind.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Die Einwohnerfragestunde ist ein Tagesordnungspunkt einer Ratssitzung. Jeder Einwohner/jede Einwohnerin der Stadt Goch ist berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten.
Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller/jede Fragestellerin darf höchstens zwei Zusatzfragen stellen. Die Redezeit wird auf fünf Minuten je Fragesteller begrenzt.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller/die Fragestellerin auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen