Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige

    Tätigkeiten mit Krankheitserregern – Veränderungen anzeigen

    Wenn Sie Tätigkeiten mit Krankheitserregern ausüben, müssen Sie eintretende Änderungen unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hochsauerlandkreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 27

    59872 Meschede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0291941222

    E-Mail: post@hochsauerlandkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hygiene und Infektionsschutz (Sachgebiet 37/5)

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hygiene und Infektionsschutz (Sachgebiet 37/5)

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen zu den Änderungen in Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeiten
    • Unterlagen zu den Änderungen der Entsorgungsmaßnahmen
    • Unterlagen zu den Änderungen in der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen, wenn nötig: Angaben zur Erlaubnisfreiheit

    Voraussetzungen

    • Erlaubnis oder Ausnahme beziehungsweise Freistellung
    • Es ist keine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung zu befürchten. Dafür sind vor allem
      • für Art und Umfang der Tätigkeiten geeignete Räume oder Einrichtungen vorhanden und
      • die Voraussetzungen für eine gefahrlose Entsorgung gegeben.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen die Anzeige unverzüglich
    • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und führt bei Bedarf eine Vor-Ort-Besichtigung durch. Sie entscheidet,
      • ob Sie die beabsichtigte Tätigkeit mit Krankheitserregern fortführen, beziehungsweise wiederaufnehmen dürfen, oder
      • ob Sie Ihnen die Tätigkeit untersagt.

    Fristen

    Jede wesentliche Veränderung ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Tätigkeiten mit Krankheitserregern, auch die erlaubnisfreien Tätigkeiten, sind anzeigepflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 27.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de