Tätigkeiten mit Krankheitserregern – Veränderungen anzeigen
Wenn Sie Tätigkeiten mit Krankheitserregern ausüben, müssen Sie eintretende Änderungen unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Tätigkeiten mit Krankheitserregern Anzeige
Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis
Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige
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Ansprechpartner
Hochsauerlandkreis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0291941222
E-Mail: post@hochsauerlandkreis.de
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen zu den Änderungen in Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeiten
- Unterlagen zu den Änderungen der Entsorgungsmaßnahmen
- Unterlagen zu den Änderungen in der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen, wenn nötig: Angaben zur Erlaubnisfreiheit
Formulare
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Voraussetzungen
- Erlaubnis oder Ausnahme beziehungsweise Freistellung
- Es ist keine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung zu befürchten. Dafür sind vor allem
- für Art und Umfang der Tätigkeiten geeignete Räume oder Einrichtungen vorhanden und
- die Voraussetzungen für eine gefahrlose Entsorgung gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Verfahrensablauf
- Sie stellen die Anzeige unverzüglich
- Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und führt bei Bedarf eine Vor-Ort-Besichtigung durch. Sie entscheidet,
- ob Sie die beabsichtigte Tätigkeit mit Krankheitserregern fortführen, beziehungsweise wiederaufnehmen dürfen, oder
- ob Sie Ihnen die Tätigkeit untersagt.
Fristen
Jede wesentliche Veränderung ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Kosten
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Tätigkeiten mit Krankheitserregern, auch die erlaubnisfreien Tätigkeiten, sind anzeigepflichtig.
Weitere Informationen
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 27.06.2024