Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Sie planen ein Bauvorhaben auf einem Grundstück, bei dem aktuell eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung vorliegt? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der Vollzug der Bauleitplanung erfolgt gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches zweistufig: die erste Stufe umfasst die Erstellung eines Flächennutzungsplans, die zweite Stufe die Erstellung der Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche.
Arten von Bauleitplänen:
Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan), §§ 5 ff BauGB
- Der Flächennutzungsplan dient der Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke im gesamten Stadtgebiet. Er bildet somit die große Zielvorgabe der Kommune für die künftige städtebauliche Entwicklung, welche durch die Aufstellung von Bebauungsplänen konkretisiert und in für alle Bürgerinnen und Bürger verbindliches Recht umgesetzt wird.
Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), §§ 8 ff BauGB
-
Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken, sowie die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen in Form einer Satzung.
Weitere Informationen, rechtsverbindliche Bebauungspläne und aktuelle Verfahren finden Sie hier.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
Formulare
Hinweise für Petershagen
Voraussetzungen
Hinweise für Petershagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Petershagen
Verfahrensablauf
Hinweise für Petershagen
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Petershagen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Petershagen
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 26.05.2023
Stichwörter
Hinweise für Petershagen