Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Sie wollen als Träger, Verein oder Elterninitiative eine Kindertageseinrichtung eröffnen. Welche Vorschriften Sie beachten sollten und welche Genehmigungen Sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Wenn Sie als Träger eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

    Die Betriebserlaubnis sichert die Qualität der Rahmenbedingungen. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben.

    Bei der Planung Ihrer Einrichtung sollten Sie frühzeitiger Kontakt mit dem örtlich zuständigen Jugendamt aufnehmen.

    Nach der Abstimmung über das Konzept und die Planung müssen Sie die Finanzierung Ihrer Einrichtung klären.

    Für die Prüfung von geeigneten Räumen, Konzept und erforderlichem Personal ist das Landesjugendamt beim jeweiligen Landschaftsverband (Rheinland, Westfalen-Lippe) zuständig.

    Je nach Betreuungsart unterscheiden sich die erforderlichen Rahmenbedingungen.

    In der Betriebserlaubnis werden die beantragten Plätze festgelegt. Diese werden unterschieden nach Plätzen für

    • Kinder unter 2 Jahren,
    • Kinder unter 3 Jahren,
    • Kinder über 3 Jahren und
    • Kinder mit einer Behinderung.

    Beachten Sie, dass Sie die personelle Mindestbesetzung auch im Falle von Erkrankungen, Fortbildungen oder Urlaub sichern müssen.

    Es ist möglich, dass Sie für die Betriebserlaubnis zusätzliche Auflagen erfüllen müssen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f3fff9bb2db9b578032d910dc0d312ea

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Warendorfer Straße 25

    48145 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 591-01

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: lwl@lwl.org

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Antragsformular
    • Beruflicher Werdegang der Leitung
    • Personalbögen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Beschreibung der räumlichen Situation und Grundrisse der Räume, Gebäudeschnitt mit Nutzungskonzept sowie ein Lageplan des Gebäudes
    • Konzeption der Einrichtung
    • Wirtschaftsplan (bei privat-gewerblichen Trägern)
    • Genehmigung der Nutzungsänderung durch die zuständige Bauaufsicht sowie Brandschutzkonzept
    • Stellungnahme des zuständigen Gesundheitsamtes
    • Stellungnahme des Jugendamtes

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.

    Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:

    • Gesundheitsamt
    • Baurechtsbehörde
    • Brandschutzbehörde
    • Unfallkasse

    Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.

    In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:

    • die Angebotsformen
    • die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
    • das notwendige Personal
    • sonstige Rahmenbedingungen

    Bearbeitungsdauer

    Berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen, dass die Erteilung der Betriebserlaubnis aufgrund der verschiedenen einzubeziehenden Ämter einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sie können sich bereits während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.

    Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Weitere Informationen

    https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/kinder_und_familien/tageseinrichtungen_f_r_kinder/Glossar_Gruendung_Einrichtung.pdf https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/kinder_und_familien/tageseinrichtungen_f_r_kinder/Arbeitshilfe-Erstellung-Paedagogischer-Konzeption-KiTas-NRW.pdf https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/kinder_und_familien/tageseinrichtungen_f_r_kinder/2012-09-01-Raummatrix.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de