Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
- Antragsformular
- Beruflicher Werdegang der Leitung
- Personalbögen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Beschreibung der räumlichen Situation und Grundrisse der Räume, Gebäudeschnitt mit Nutzungskonzept sowie ein Lageplan des Gebäudes
- Konzeption der Einrichtung
- Wirtschaftsplan (bei privat-gewerblichen Trägern)
- Genehmigung der Nutzungsänderung durch die zuständige Bauaufsicht sowie Brandschutzkonzept
- Stellungnahme des zuständigen Gesundheitsamtes
- Stellungnahme des Jugendamtes
Formulare
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:
- Gesundheitsamt
- Baurechtsbehörde
- Brandschutzbehörde
- Unfallkasse
Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.
In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:
- die Angebotsformen
- die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
- das notwendige Personal
- sonstige Rahmenbedingungen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
Sie können sich bereits während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.
Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Weitere Informationen
Hinweise für Geseke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen