Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
Beschreibung
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
Wenn Sie als Träger eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Die Betriebserlaubnis sichert die Qualität der Rahmenbedingungen. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben.
Bei der Planung Ihrer Einrichtung sollten Sie frühzeitiger Kontakt mit dem örtlich zuständigen Jugendamt aufnehmen.
Nach der Abstimmung über das Konzept und die Planung müssen Sie die Finanzierung Ihrer Einrichtung klären.
Für die Prüfung von geeigneten Räumen, Konzept und erforderlichem Personal ist das Landesjugendamt beim jeweiligen Landschaftsverband (Rheinland, Westfalen-Lippe) zuständig.
Je nach Betreuungsart unterscheiden sich die erforderlichen Rahmenbedingungen.
In der Betriebserlaubnis werden die beantragten Plätze festgelegt. Diese werden unterschieden nach Plätzen für
- Kinder unter 2 Jahren,
- Kinder unter 3 Jahren,
- Kinder über 3 Jahren und
- Kinder mit einer Behinderung.
Beachten Sie, dass Sie die personelle Mindestbesetzung auch im Falle von Erkrankungen, Fortbildungen oder Urlaub sichern müssen.
Es ist möglich, dass Sie für die Betriebserlaubnis zusätzliche Auflagen erfüllen müssen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antragsformular
- Beruflicher Werdegang der Leitung
- Personalbögen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Beschreibung der räumlichen Situation und Grundrisse der Räume, Gebäudeschnitt mit Nutzungskonzept sowie ein Lageplan des Gebäudes
- Konzeption der Einrichtung
- Wirtschaftsplan (bei privat-gewerblichen Trägern)
- Genehmigung der Nutzungsänderung durch die zuständige Bauaufsicht sowie Brandschutzkonzept
- Stellungnahme des zuständigen Gesundheitsamtes
- Stellungnahme des Jugendamtes
Formulare
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- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
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Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:
- Gesundheitsamt
- Baurechtsbehörde
- Brandschutzbehörde
- Unfallkasse
Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.
In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:
- die Angebotsformen
- die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
- das notwendige Personal
- sonstige Rahmenbedingungen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Sie können sich bereits während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.
Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen