Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Sie wollen als Träger, Verein oder Elterninitiative eine Kindertageseinrichtung eröffnen. Welche Vorschriften Sie beachten sollten und welche Genehmigungen Sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.

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    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Frühkindliche Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Freiheit 23

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-0

    E-Mail: jugend@herford.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landschaftsverband Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Warendorfer Straße 25

    48145 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 591-01

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: lwl@lwl.org

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Detmold

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Detmold

    Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:

    • Gesundheitsamt
    • Baurechtsbehörde
    • Brandschutzbehörde
    • Unfallkasse

    Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.

    In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:

    • die Angebotsformen
    • die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
    • das notwendige Personal
    • sonstige Rahmenbedingungen

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.

    Bearbeitungsdauer

    Berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen, dass die Erteilung der Betriebserlaubnis aufgrund der verschiedenen einzubeziehenden Ämter einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Detmold

    Sie können sich bereits während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.

    Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Weitere Informationen

    https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/kinder_und_familien/tageseinrichtungen_f_r_kinder/Glossar_Gruendung_Einrichtung.pdf https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/kinder_und_familien/tageseinrichtungen_f_r_kinder/Arbeitshilfe-Erstellung-Paedagogischer-Konzeption-KiTas-NRW.pdf https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/kinder_und_familien/tageseinrichtungen_f_r_kinder/2012-09-01-Raummatrix.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de