AbfallgebührOnline erledigen

    Abfallgebühr

    Hinweise für Blomberg

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Wer ist Gebührenpflichtig?

    Gebührenpflichtig ist der/die Eigentümer:in des an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der/die Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers bzw. der Eigentümerin gebührenpflichtig. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz geschaffenem Wohnungs-/Teileigentum ist die Gemeinschaft der/die Wohnungseigentümer:innen, vertreten durch den/die von ihr zu bestellenden Verwalter bzw. Verwalterin gebührenpflichtig. Abweichend davon können die Grundgebühren auch von den Eigentümer:innen der Wohnungs-/Teileigentums-Einheit erhoben werden.

    Im Falle eines Eigentumswechsel geht die Gebührenpflicht mit dem Beginn des auf den Eigentumswechsel folgenden Monats auf den/die neue/n Eigentümer:in über; dies gilt beim Wechsel des/der Erbbauberechtigten entsprechend.

    Beginn der Gebührenpflicht

    Die Gebührenpflicht entsteht nach Ablauf des Monats, in dem das Grundstück an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen wird.

    Änderung der Gebührenpflicht

    Vermindert oder erhöht sich die Zahl der Haushalte, Betriebe oder Abfallbehälter oder ändert sich deren Größe während des Haushaltsjahres, so vermindert oder erhöht sich der Umfang der Gebührenpflicht entsprecht den Veränderungen mit Beginn des folgenden Monats. Tritt die Veränderung bis zur ersten regelmäßigen Gefäß-Entleerung im Monat ein, so ändert sich die Gebührenpflicht vom Ummeldemonat an.

    Ende der Gebührenpflicht

    Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss entfällt, auch wenn die Abfallentsorgung während dieses Zeitraums nicht voll in Anspruch genommen wurde. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4beabfc7e1df82ce1db5fe4d0f632d7b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmerei und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    Fax: 05235 504-451

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    Formulare

    Hinweise für Blomberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blomberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Blomberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Blomberg

    Fristen

    Hinweise für Blomberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Blomberg

    Kosten

    Hinweise für Blomberg

    Für die Bereitstellung der Papiertonne fallen keine Kosten an, für Restmüll-, Bio- und Saisonbiotonne - die Abrechnung nimmt die Stadt Blomberg vor - dagegen schon. Die sehen pro Jahr folgendermaßen aus:

    Restmülltonne:

    • 19,56 Euro (40 Liter)
    • 24,48 Euro (60 Liter)
    • 29,40 Euro (80 Liter)
    • 39,12 Euro (120 Liter)
    • 68,28 Euro (240 Liter)

    Biotonne:

    • 52,20 Euro (40 Liter)
    • 65,16 Euro (60 Liter)
    • 78,12 Euro (80 Liter)
    • 104,16 Euro (120 Liter)
    • 182,16 Euro (240 Liter)

    Saisonbiotonne:

    • 52,08 Euro (80 Liter)
    • 69,44 Euro (120 Liter)
    • 121,44 Euro (240 Liter)

    Zudem wird ein jährlicher Grundbetrag von 21,84 Euro fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Blomberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Blomberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de